Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und Lebensraumtypen (LRT)

Kupferschieferhalde (© S. Mann)

Die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-RL) wurde vom Rat der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1992 erlassen. Ihr Ziel ist der Schutz und Erhalt der Artenvielfalt in den Staaten der europäischen Gemeinschaft. Dieses soll primär über den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen erreicht werden. In den verschiedenen Anhängen der Richtlinie sind Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen gelistet, die in unterschiedlichen Prioritäten schutzbedürftig und schützenswert sind. Eine Ausnahme stellen die Vögel dar. Für sie trat schon im Jahr 1979 die so genannte Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Kraft, die den Schutz und Erhalt der heimischen Vogelwelt in den Mitgliedstaaten regelt und die in die FFH-RL eingebunden ist.

Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima) (© S. Mann)

Die FFH-Richtlinie bildet die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „NATURA 2000“. Dessen Ziel es ist, Gebiete mit Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten, die gemäß der FFH- Richtlinie geschützt sind, zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. Dabei spielt deren Erhaltungszustand eine besondere Rolle. In NATRUA 2000-Gebieten darf es zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes kommen. Daraus folgt, dass besonders Lebensräume und damit auch Lebensraumtypen mindestens in ihrem jetzigem Zustand erhalten bleiben müssen, was bei dem größten Anteil an Lebensraumtypen eine Pflege oder Nutzung der Flächen voraussetzt. Durch den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen kann auch der Schutz und Erhalt von jenen Tierarten und -beständen die nach der Richtlinie geschützt sind, deutlich gefördert werden. Zwar können in Einzelfällen die Bestände einzelner Tier- und Pflanzenarten durch Maßnahmen wie z.B. Auswilderung ergänzt werden, doch wo noch ein stabiler Bestand vorhanden oder eine natürlicher Einwanderung möglich ist, kann dieser meist durch eine Lebensraum- bzw. Flächenpflege / Nutzung unterstützt und gefördert werden.

Damit besitzt die Landschaftspflege auf der Grundlage der Biotoppflege eine hohe Bedeutung für den Erhalt von Lebensraumtypen und Arten im Sinne der FFH-Richtlinie.

Auf den vom Landschaftspflegeverein gepflegten Flächen im FFH- Gebiet 0114 -Saaledurchbruch bei Rothenburg- sind verschiedene Lebensraumtypen (nach FFH-RL) anzutreffen. Drei der wichtigsten sollen hier kurz vorgestellt werden.